Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Leistungen

Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Bestandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2 (1)).

Als freiberufliche Hebamme biete ich folgende Leitungen an

  • Hebammenberatung in der Schwangerschaft
  • Mutter-Kind-Pass-Beratungsgespräch
  • Vorsorge in der Schwangerschaft
  • Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
  • Geburtsvorbereitung
  • Schwangerschaftsgymnastik
  • Wochenbettbetreuung nach der Geburt (Hausbesuche)
  • Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings
  • Rückbildung

 Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen, bei Ihnen und / oder Ihrem Kind, werde ich Sie zu einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4. (1)).

 

2. Erreichbarkeit/Termine

 

2.1 Erreichbarkeit

Die Hebamme leistet keine 24 Stunden-Rufbereitschaft. Hebamme Martina Skofitsch ist telefonisch Mo-Sa von 08:00 bis 20:00 und So nach Vereinbarung erreichbar. Hinterlassene Nachrichten außerhalb der Sprechzeiten werden spätestens am nächsten Werktag beantwortet.

Außerhalb der Sprechzeiten, bei Nichterreichen der Hebamme sowie in für die Leistungsnehmerin dringend abzuklärenden Situationen wendet sich diese an ihre/n GynäkologIn, KinderfachärztIn, die Enbindungsklinik oder nahegelegene Klinik, die kinderärztliche Notfallambulanz, den ärztlichen Notdienst oder die Hebammenhotline.

Anfragen und Nachrichten über WhatsApp und Facebook werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet. Hebamme Martina Skofitsch ist per Anruf, SMS und E-Mail erreichbar.

 2.2. Terminvereinbarung/Verschiebung/Absage

Termine müssen von beiden Seiten bestätigt werden, um gültig zu sein. Die Termine werden mit einem Zeitfenster von +/- 30 Minuten vereinbart. Sollte es zu größeren Abweichungen von der vereinbarten Zeit kommen, melde ich mich telefonisch oder per SMS.

Ein geplanter Termin kann von beiden Seiten bis zu 24 Stunden vor dem geplanten Termin umgeändert oder abgesagt werden. Termine, die durch die Leistungsnehmerin nicht fristgerecht vor 24 Stunden abgesagt bzw. nicht wahrgenommen werden, werden kostenpflichtig mit einer Pauschale von 70 Euro verrechnet. Diese wird von der Kasse nicht bezahlt. Als Ausnahme sind Ausfälle aufgrund von Geburt und Notfallsaufenthalte im Krankenhaus zu sehen.

Sollte die Hebammenbetreuung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen kurzfristig abgesagt werden kann die Leistungsnehmerin keine Ersatzansprüche geltend machen. Ein zeitnaher neuer Termin wird durch die Hebamme zur Verfügung gestellt. Im Krankheitsfall organisiert die Hebamme eine Vertretung und informiert die Leistungsnehmerin telefonisch.

Bei der Vereinbarung einer Wochenbettbetreuung ist zumindest ein Betreuungstermin durch die Leistungsnehmerin wahrzunehmen.

 

 3. Haftung / Datenschutz 

 

 3.1. Haftung

Die Hebamme haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die in den Leistungen (Unterpunkt 1) beschriebenen Tätigkeiten und ist im Rahmen ihrer Berufsausübung haftpflichtversichert.

Bei im Rahmen der Behandlung auftretenden Abweichungen von der Norm oder krankhaften Zuständen von Mutter und/oder Kind werde ich die Behandlung durch einen Arzt/eine Klinik empfehlen und dies dokumentieren. Bei Nichtbeachtung dieser Empfehlung wird keine Haftung für Folgeschäden übernommen.

 3.2. Datenschutz

Hebammen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Ausübung ihres Berufs umfassend zu dokumentieren und diese Dokumentation, die auch durch elektronische Datenverarbeitung erfolgen kann, für mindestens zehn Jahre aufzubewahren (§9 Abs. 2 HebG). Hebammen unterliegen außerdem der Verschwiegenheitspflicht (§7 Abs. 1 HebG).

Im Rahmen dieses Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status, sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. gesetzlicher Krankenversicherungsträger) übermittelt. Im Falle einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind.

Mit dem Inanspruchnahme meiner Leistung und dem Abschluss meines Behandlungsvertrages stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken zu. Gemäß Art. 13 – 15 DSGVO besteht die Verpflichtung eine Übersicht über die im Verfahrensverzeichnis genannten Angaben sowie über zugriffsberechtigte Personen zur Verfügung zu stellen. Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden.