Kosten der Hebammenleistungen
Hebammenleistungen
Mutter-Kind-Pass-Gespräch
Kosten: 50 €
Aufgrund meines Kassenvertrags für Mutter-Kind-Pass-Gespräche rechne ich diese direkt mit der jeweiligen Kasse ab.
Kennenlerngespräch
Kosten: 70 €
Das Kennenlerngespräch dient der Anamnese und der Vertragsunterzeichnung vor einer Wochenbettbetreuung.
Hausbesuch in der Schwangerschaft / Wochenbett
Kosten: 80 €
Die Dauer eines Hausbesuches wird mit einer Stunde veranschlagt.
Hausbesuch Erweiterungspauschale
Kosten: 20 € pro 15 min.
Wird die Dauer einer Stunde überschritten, so wird für jede weitere angebrochene Viertelstunde die Erweiterungspauschale verrechnet.
Visite per Telefon / Videochat
Kosten: 75 €
Eine Visite per Videochat oder Telefon kann im Fall von Infektionen, Ausnahmezuständen oder kleinen Problemen durchgeführt werden, wenn ein Hausbesuch nicht möglich ist.
Telefonische Beratung
Kosten: 12 €
Eine Telefonberatung, die länger als 5 Minuten dauert, wird mit zwölf Euro verrechnet.
Einzelstunde Geburtsvorbereitung / Schwangerschafts-Gymnastik / Rückbildung
Kosten: 80 €
Die Einzelstunde wird für eine Dauer von 60 Minuten veranschlagt.
Private Zusatzleistungen
Akupunktur Erstsitzung
Kosten: 70 € in der Hebammenordination
Die erste Sitzung dauert 60 min. und beinhaltet eine genaue Anamnese sowie die erste Behandlung.
Akupunktur Folgesitzung
Kosten: 45 € in der Hebammenordiantion
Die Folgesitzungen dauern 40 Minuten.
Fahrtkosten, Materialpauschale, Zuschläge & Leihgebühren
Fahrtkosten bei Entfernungen unter 5 km
Kosten: 0,42 € / Kilometer
Liegt ihr Wohnort weniger als 5 km vom Berufssitz entfernt, so verrechne ich pro Hausbesuch das amtliche Kilometergeld.
Fahrtkosten im Umkreis von 5-10km
Kosten: 7 € Kilometerpauschale
Liegt ihr Wohnort zwischen fünf und zehn Kilometer vom Berufssitz entfernt, so verrechne ich 7 € Kilometerpauschale pro Hausbesuch.
Fahrtkosten bei Entfernungen über 10km
Kosten: 10 € Kilometerpauschale
Liegt ihr Wohnort mehr als zehn Kilometer vom Berufssitz entfernt, so verrechne ich 10 € Kilometerpauschale pro Hausbesuch.
Fahrtkosten bei Entfernungen über 20km
Kosten: 15 € Kilometerpauschale
Liegt ihr Wohnort mehr als zwanzig Kilometer vom Berufssitz entfernt, so verrechne ich 15 € Kilometerpauschale pro Hausbesuch.
Materialpauschale
Kosten: 10 € bei ambulanter Geburt / 5 € bei (vorzeitiger) Entlassung
Die Materialpauschale wird einmalig bei jeder Wochenbettbetreuung verrechnet.
Sonn- & Feiertagszuschlag
Kosten: 12 €
An Sonn- und Feiertagen verrechne ich für jeden Hausbesuch einen Zuschlag von 12 Euro.
Leihgebühr Hängewaage
Kosten: 1 € pro Tag
Nach Vereinbahrung verleihe ich meiner Hängewaagen zur Gewichtskontrolle des Säuglings mit Anleitung zu Durchführung und Dokumentation.

Als Wahlhebamme stelle ich für meine Leistungen eine Honorarnote, die dann mit Zahlungsbestätigung bei der jeweiligen Kasse eingereicht werden kann. Die Kasse erstattet die vollen Kosten für das Mutter-Kind-Pass-Beratungsgespräch, sowie 80% des Kassentarifes bei Kassenleistungen.
Ob Sie Kosten meiner erbrachten Leistungen durch eine von Ihnen abgeschlossene private Krankenzusatzversicherung teilweise oder zur Gänze zurück erhalten, ersuche ich Sie, mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen oder Ihrem Versicherungsberater zu klären. Eine direkte Verrechnung dieser Leistungen mit einer privaten Krankenzusatzversicherung ist mir nicht möglich.
Kassenleistungen Hebammentätigkeit
Mutter-Kind-Pass-Gespräch
- Hebammenberatung in der 18.-22-Schwangerschaftswoche
- Dauer 1 Stunde
- EInzelgespräch oder Kleingruppen möglich
Ambulante Geburt (Entlassung innerhalb von 24h nach Geburt)
- 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination
- täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
- bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt
Entlassung aus dem Krankenhaus nach Spontangeburt
- Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt
- Ab dem 6. Tag nach der Geburt max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen)
Entlassung aus dem Krankenhaus nach Kaiserschnitt, Mehrlingsgeburt, Frühgeburt
- Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt
- Ab dem 6. Tag nach der Geburt max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen)
Hausgeburt / Geburt in Hebammenpraxis
- 8 Hausbesuche oder Sprechstunden in der Schwangerschaft bis zur Geburt
- Betreuung während der Geburt zu Hause
- Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
- 1 weiterer bei besonderen Problemen mit Begründung
- Ab dem 6. Tag nach der Geburt max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen)
Informationen zu den aktuellen Kassentarifen
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